Unsere Leistungen
Die Weiße Elfen Hilden unterstützen und betreuen Senioren, sowie Menschen mit physisch, psychisch und oder kognitiven Einschränkungen, oder auch Schwangere und Familien im Alltag!
Die Weiße Elfen Hilden haben Zeit für Sie
Was uns auszeichnet und wofür wir stehen
Unsere Unterstützung findet stundenweise statt (um genau zu sein min. 1,50 Stunden), sodass wir immer ausreichend Zeit für Sie haben. Dabei passen wir unsere Leistungen stets an die Bedürfnisse und Wünsche der zu unterstützenden Person an. Der Mensch steht bei uns immer an erster Stelle. So werden Sie natürlich nur von geschulten, freundlichen und aufmerksamen Betreuungskräften aus der Region (unter der Führung einer Pflegefachkraft) betreut. Unsere Unterstützungszeit wird individuell zwischen Ihnen und Ihrer Elfe vereinbart. Aktuell betreuen wir den kompletten Landkreis Mettmann.
Unser Ziel ist es, dass alle Senioren, sowie Hilfs- und Pflegebedürftigen möglichst lange glücklich und selbstbestimmt Zuhause wohnen bleiben können. Unser Part ist dabei, als Alltagshelfer/Seniorenbetreuung/Haushaltshilfe zu unterstützen und auch bei weiteren Themen zur Alltagsbewältigung als kompetenter Ansprechpartner zur Seite zu stehen. Auf uns können Sie sich verlassen. Wir helfen Ihnen, auch in den eigenen Wohnräumlichkeiten optimal versorgt zu sein. Sei es in der Alltagsbetreuung, der Vermittlung von Pflegehilfsmitteln oder z.B. der Installation eines Treppenlifts (als wohnumfeldverbessernde Maßnahme).
Kostenlose Leistungen mit Pflegegrad oder einer Verordnung
Kostenübernahme durch die Pflegekassen mit Pflegegrad
Um sicherzustellen, dass Hilfs- und Pflegebedürftige so lange wie möglich, in Ihrer häuslichen Umgebung wohnen können, hat jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 Anspruch auf den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro/ Monat. Diese 125 Euro können nur als Dienstleistung von zugelassenen Unternehmen oder Organisationen erbracht werden. Eine Auszahlung des Betrags ist nicht möglich.
Darüber hinaus können Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 über einen Betrag in Höhe von 2.418 EURO/ Jahr (1.612 EURO Verhinderungspflege + 806 EURO anteilige Kurzzeitpflege) verfügen. Auch die Verwendung von Pflegesachleistungen ist für unsere Leistungen möglich (bis zu 40 %).
Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Pflegekasse. Sie müssen sich um nichts Weiteres kümmern!
Auch ohne Pflegegrad können unsere Leistungen für Sie kostenlos sein. Bspw. bei einer verordneten Haushaltshilfe nach § 38 SGB V. Diese können wir mit einer Kostenübernahmeerklärung direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen.
Wir unterstützen... | |
...Senioren und Seniorinnen, Menschen mit physisch, psychisch oder kognitiven Einschränkungen oder auch Schwangere und Familien, welche Hilfe im Alltag benötigen |
Fragen und Antworten zur Unterstützung im Alltag/ Haushalt
Häufig gestellte Fragen unserer Klienten
Das Erstgespräch und der Betreuungsvertrag
- Ist das Erstgespräch kostenlos? Ja, das Erstgespräch ist natürlich kostenlos.
- Ab wann beginnt die Unterstützung? Nachdem wir den vollständigen Betreuungsvertrag haben, benötigen wir in der Regel 1 - 2 Wochen, bis wir mit der Unterstützung starten können. In Ausnahmefällen kann es zu etwas längeren Wartezeiten kommen.
- Für wen ist die Unterstützung kostenlos? Ab dem vorliegen eines Pflegegrades wird die Unterstützung mit monatlich min. 125 EURO von der Pflegekasse übernommen. Bei dem vorliegen eines Guthabens oder einem Pflegegrad 2 oder höher, können auch höhere Beträge von der Pflegekasse übernommen werden.
- Können wir direkt mit der Pflegekasse abrechnen? Ja, wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Lediglich bei Privat versicherten, erfolgt die Abrechnung über den Versicherungsnehmer.
Auch bei verordneten Haushaltshilfen rechnen wir direkt mit der Krankenkasse ab. - Über welche Leistungen der Pflegeversicherung können wir abrechnen? Den Entlastungsbetrag mit 125 EURO/ Monat (ab Pflegegrad 1), die Verhinderungspflege (ab Pflegegrad 2), die Pflegesachleistungen (ab Pflegegrad 2).
- Können wir auch bei Personen ohne Pflegegrad und Verordnung unterstützen? Ja, wir unterstützen auch Menschen ohne Pflegegrad. In diesen Fällen erfolgt die Abrechnung als Privatrechnung.
- Gibt es für den Betreuungsvertrag eine Kündigungsfrist? Nein, für den Betreuungsvertrag gibt es keine Kündigungsfrist.
Die Unterstützung
- Sprechen unsere Elfen deutsch? Ja, unsere Elfen sprechen alle ein gutes deutsch.
- Kommt immer die gleiche Elfe? Es ist vorgesehen, dass Sie immer die gleiche Elfe unterstützt. Das vereinfacht zum einen die Unterstützung bei Ihnen im Hause und zum anderen kann ein freundschaftliches und auf Vertrauen basiertes Verhältnis entstehen.
Bei Fahrdiensten können die Elfen variieren. - Bringen unsere Elfen Reinigungsutensilien mit? Nein, unsere Elfen bringen keine Reinigungsgeräte oder Reinigungsmittel mit. Es werden die Utensilien verwendet, welche unsere Klienten zu Hause haben.
- Wie viel Vorlaufzeit wird für einen Fahrdienst benötigt? Im Idealfall werden Fahrdienste frühst möglich bei uns angemeldet. In der Regel ca. 2 Wochen. Je nach vorhandenen Kapazitäten können auch kurzfristige Fahrdienste statt finden. Dementsprechend dürfen auch gerne spontane Termine angefragt werden.
- Kommen unsere Elfen zu einer festen Uhrzeit? Ja, wir vereinbaren mit Ihnen eine feste Uhrzeit aus, zu der Sie dann auch besucht werden. Sie erhalten somit KEIN Zeitfenster sondern eine genaue Uhrzeit. Dadurch können Sie Ihren weiteren Tag optimal planen. Ebenso vereinbaren Sie die Folgeterminen direkt mit Ihrer Elfe auf dem kurzen Wege.
- Was passiert wenn ein Termin vergessen wird oder nicht statt finden kann? Termine die seitens unserer Klienten nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, gelten als statt gefunden und werden dementsprechend abgerechnet. Hierzu zählen auch Termine die vergessen wurden. Sollte von unserer Seite ein Termin nicht statt finden können, werden Sie natürlich sofort benachrichtigt.
Weiße Elfen die helfen
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