Kombinationsleistung

Was bedeutet Kombinationsleistung? Einfach erklärt

Bei Kombinationsleistungen werden Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert. Dabei werden maximal 40 % der Pflegesachleistung in Anspruch genommen, wodurch es zu einer entsprechenden Reduzierung (max. 40 %) vom Pflegegeld kommt. Beide Pflegeleistungen stehen Ihnen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung und werden bei höheren Pflegegraden erhöht.

Diese Leistung kann auch mit dem Entlastungsbetrag (131,00 €) genutzt werden.

Je höher der Pflegegrad ist, desto mehr Geld steht insgesamt zur Verfügung.


Sie sind unsicher oder haben Fragen?
Kein Problem – das Thema Pflegeleistungen ist oft kompliziert.
Wir erklären Ihnen alles verständlich und in Ruhe und helfen Ihnen dabei, die passende Unterstützung zu finden.
Sprechen Sie uns gerne an – wir sind für Sie da.

 





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