Kombinationsleistung

Wissen Sie was Kombinationsleistung ist? 

Bei Kombinationsleistungen werden Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombiniert. Dabei werden maximal 40 % der Pflegesachleistung in Anspruch genommen, wodurch es zu einer entsprechenden Reduzierung (max. 40 %) des Pflegegelds kommt. Beide Pflegeleistungen stehen Ihnen ab Pflegegrad 2 zur Verfügung und werden bei höheren Pflegegraden erhöht.

Diese Leistung kann auch mit dem Entlastungsbetrag genutzt werden

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Sprechen Sie uns an.

 





Die "Weiße Elfen" helfen Ihnen

Sie haben Fragen oder möchten gerne einen Termin für ein persönliches Erstgespräch?

JETZT KONTAKTIEREN